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Finanzen

Rechnungsfreigabe vor Jahresende

Das Jahr ist schon fast vorbei, die Vorbereitungen zum Jahresabschluss sind in vollem Gang. Auch dieses Jahr möchten wir Sie auf die Bedeutung der korrekten Jahresrechnung und die damit verbundene Einhaltung der verschiedenen Fristen aufmerksam machen:

  • 15. Dezember 2020 - Eingabeschluss Lieferantenrechnungen, Spesen und Zahlungsaufträge: Sämtliche Lieferantenrechnungen und Spesenabrechnungen, die das Jahr 2020 betreffen, sind bis zu diesem Termin beim «Zentralen Rechnungseingang» einzureichen. Gleichzeitig sind alle Zahlungsaufträge, die das Jahr 2020 betreffen, im Webportal zu erfassen.
  • 21. Dezember 2020, 13 Uhr - Finanzielle Freigabe für Auszahlung im 2020: Alle Belege im Kreditorenworkflow (KWF), die noch vor Jahresende an den Kreditor ausbezahlt werden müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben.
  • 7. Januar 2021, 17 Uhr - Letzte finanzielle Freigabe: Alle Belege im Kreditorenworkflow (ausser Umbuchungen), die der Jahresrechnung 2020 zu belasten sind, sind bis zu diesem Termin im KWF finanziell freizugeben.
  • 13. Januar 2021, 17 Uhr - Letzte finanzielle Freigabe von Umbuchungen: Alle Umbuchungen im KWF, die die Jahresrechnung 2020 betreffen, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben. Die Erfassung im Webportal muss bis am 11. Januar erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nicht freigegebene Rechnungen (Leistungen und Lieferungen das Jahr 2020 betreffend) abgegrenzt werden müssen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Merkblatt (PDF, 107 KB) zum Jahresabschluss.

Abteilung Finanzen

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