Im Hinblick auf das nahende Jahresende und die Aufgaben rund um den Jahresabschluss möchten wir Sie auch dieses Jahr auf die nachfolgenden Fristen und deren Einhaltung aufmerksam machen:
Die Annahme der Vorlage „Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer“ (Abstimmung vom 25. September 2022) durch die Schweizer Stimmberechtigten führt zu einer Erhöhung der MWST-Sätze per 01.01.2024.