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Finanzen

Rechnungsfreigabe vor Jahresende

Im Hinblick auf das nahende Jahresende und die Aufgaben rund um den Jahresabschluss möchten wir Sie auch dieses Jahr auf die nachfolgenden Fristen und deren Einhaltung aufmerksam machen:

  • 15. Dezember 2022 - Eingabeschluss Lieferantenrechnungen, Spesen und Zahlungsaufträge: Sämtliche Lieferantenrechnungen und Spesenabrechnungen, die das Jahr 2022 betreffen, sind bis zu diesem Termin beim «Zentralen Rechnungseingang» einzureichen. Gleichzeitig sind alle Zahlungsaufträge, die das Jahr 2022 betreffen, im Webportal zu erfassen.
  • 20. Dezember 2022, 13.00 Uhr - Finanzielle Freigabe für Auszahlung im 2022: Alle Belege im Kreditorenworkflow (KWF), die noch vor Jahresende an den Kreditor ausbezahlt werden müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben.
  • 6. Januar 2023, 17 Uhr - Letzte finanzielle Freigabe: Alle Belege im Kreditorenworkflow (ausser Umbuchungen), die der Jahresrechnung 2022 zu belasten sind, sind bis zu diesem Termin im KWF finanziell freizugeben.
  • 12. Januar 2023, 17 Uhr - Letzte finanzielle Freigabe von Umbuchungen: Alle Umbuchungen im KWF, die die Jahresrechnung 2022 betreffen, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben. Die Erfassung im Webportal muss bis am 10. Januar 2022 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nicht freigegebene Rechnungen (Leistungen und Lieferungen das Jahr 2022 betreffend) abgegrenzt werden müssen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Merkblatt (PDF, 107 KB) zum Jahresabschluss.

Abteilung Finanzen

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