Rechnungsfreigabe vor Jahresende
Der erste Advent ist bereits vorbei, die Jahresabschlussarbeiten laufen auf Hochtouren. Auch dieses Jahr möchten wir Sie auf die Bedeutung der korrekten Jahresrechnung und die damit verbundene Einhaltung von Fristen aufmerksam machen:
- 13. Dezember 2019 - Eingabeschluss Lieferantenrechnungen, Spesen und Zahlungsaufträge: Sämtliche Lieferantenrechnungen und Spesenabrechnungen, die das Jahr 2019 betreffen, sind bis zu diesem Termin beim «Zentralen Rechnungseingang» einzureichen. Gleichzeitig sind alle Zahlungsaufträge, die das Jahr 2019 betreffen, im Webportal zu erfassen.
- 18. Dezember 2019, 13 Uhr - Finanzielle Freigabe für Auszahlung im 2019: Alle Belege im Kreditorenworkflow (KWF), die noch vor Jahresende an den Kreditor ausbezahlt werden müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben.
- 8. Januar 2020, 17 Uhr - Letzte finanzielle Freigabe: Alle Belege (ausser Umbuchungen) im Kreditorenworkflow, die der Jahresrechnung 2019 zu belasten sind, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben.
- 14. Januar 2020, 17 Uhr - Letzte finanzielle Freigabe von Umbuchungen: Alle Umbuchungen im KWF, die die Jahresrechnung 2019 betreffen, sind bis zu diesem Zeitpunkt im KWF finanziell freizugeben. Die Erfassung im Webportal muss bis am 10. Januar erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nicht freigegebene Rechnungen abgegrenzt werden müssen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Merkblatt zum Jahresabschluss (PDF, 101 KB).
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