Overhead bei KTI Projekten
Es freut uns, dass die KTI analog dem SNF und der EU neu bei den von ihr geförderten Projekten die indirekten Kosten (Overhead) der Forschungsstätten abgelten wird (gilt für genehmigte Projektanträge ab 01.01.2017). Der Overhead berechnet sich als prozentuale Pauschale auf den budgetierten direkten Lohnkosten pro Projekt. Die Pauschale für das Jahr 2017 beträgt 15%. Diese Pauschale wird von der KTI jeweils direkt anteilsmässig mit den Tranchen ausbezahlt. Das Drittmittelmanagement wird bei der ersten Tranchenzahlung den gesamten Overhead einmalig dem Projekt belasten. Die Verteilung der Overhead-Einnahmen aus KTI Projekten erfolgt nach der allgemeinen Overhead-Regelung (analog SNF) bei Forschungsförderungsprogrammen. Weiterführende Informationen und ein Merkblatt finden Sie auf folgender Website.
Nebst der Overhead-Verteilung hat der KTI im Bereich der Vergütung der Personalkosten die Praxis geändert. Bis anhin wurden die Lohnkosten auf den Projekten effektiv vergütet. Für Projekteingaben ab 01.01.2017 werden von der KTI, basierend auf den UZH Bruttolöhnen, Durchschnittstarife pro Personalfunktion (Finanzperiode 2017-2020) berechnet. Diese Tarife müssen von den Forschenden bei der Projekteingabe für die Budgetierung angewendet werden und es können nur diese Tarife verrechnet werden. Die Tarife können beim Drittmittelmanagement angefordert werden.
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