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KWF-Ferienvertretung

Ferienzeit ist Stellvertretungszeit. Obwohl Sie im neuen KWF Ihre Belege auch auf mobilen Endgeräten bearbeiten und freigeben können, empfehlen wir Ihnen stattdessen eine Stellvertretung einzurichten und Ihre Ferien in vollen Zügen zu geniessen. Mit dem heutigen KWF-Release wurden die technischen Probleme bei der Aktivierung einer Stellvertretung behoben.

Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

  1. Die stellvertretende Person muss bereits einen KWF-Systemzugriff haben.
  2. Um die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips zu gewährleisten, dürfen finanziell Freigebende und formell Prüfende sich nicht gegenseitig vertreten.
  3. Die Vertretung darf maximal acht Wochen dauern (Ausnahmen gelten bei Sabbatical oder Mutterschaft).

Weitere Details finden Sie in den Benutzerdokumentationen auf unserer Webseite.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und gute Gesundheit!

Abteilung Finanzen

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