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Finanzen

KWF-Ferienvertretung

Die Sommerferien stehen - trotz Coronavirus - kurz bevor. Wir möchten Sie daher auch in diesem Jahr daran erinnern, rechtzeitig eine Stellvertretung im KWF einzurichten, damit die reibungslose Rechnungsverarbeitung auch während Ihrer Abwesenheit sichergestellt ist. Bitte beachten Sie dabei insbesondere folgende Punkte:

  1. Die stellvertretende Person muss bereits einen KWF-Systemzugriff haben.
  2. Um die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips zu gewährleisten, dürfen finanziell Freigebende und formell Prüfende sich nicht gegenseitig vertreten.
  3. Die Vertretung darf maximal acht Wochen dauern (Ausnahmen gelten bei Sabbatical oder Mutterschaft).

Weitere Details finden Sie in den Benutzerdokumentationen auf unserer Webseite.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und gute Gesundheit!

Abteilung Finanzen

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