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Finanzen

KWF-Ferienvertretung

Sommerzeit ist Ferienzeit!

Lieferantenrechnungen treffen jedoch auch ein, wenn Sie im Urlaub weilen. Um den reibungslosen Ablauf der Rechnungsverarbeitung auch während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen, möchten wir Sie daran erinnern, rechtzeitig eine Stellvertretung im KWF einzurichten. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Die stellvertretende Person muss bereits einen KWF-Systemzugriff haben.
  2. Einhaltung des 4-Augen-Prinzips: Finanziell Freigebende und formell Prüfende dürfen sich nicht gegenseitig vertreten.
  3. Dauer der Vertretung: Maximal 8 Wochen (Ausnahmen bei Sabbatical, Mutterschaft: 6 Monate)

Weitere Details finden Sie in den Benutzerdokumentationen auf unserer Webseite: https://www.fi.uzh.ch/de/fb/kr/rechnungen.html.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit und erholsame Ferien!

Abteilung Finanzen

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