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Finanzen

Zahlungen an selbständig erwerbende Personen

Haben Sie auch schon einen Auftrag für ein Gutachten oder eine andere Dienstleistung an eine externe Person vergeben? Sind Sie dabei auf die Frage gestossen, ob es sich im Fall einer natürlichen Person um eine selbständig erwerbende Person handeln könnte?

Wann immer Sie eine Einzelperson mit einer Dienstleistung beauftragen, müssen per Gesetz verschiedene steuerrechtliche und sozialversicherungstechnische Aspekte berücksichtigt werden. Um eine korrekte und reibungslose Abwicklung der Honorarzahlung zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden, muss die Frage «Ist die Person selbständig erwerbend?» daher unbedingt bereits vor der Auftragsvergabe geklärt werden. Erbringt zum Beispiel eine Person die Dienstleistung eindeutig im Rahmen ihrer Tätigkeit und im Namen einer juristischen Person, so entfällt diese Prüfung.

Um Sie in dieser teils komplexen Frage und der korrekten Einordnung zu unterstützen, haben die Abteilung Finanzen und die Abteilung Personal zusammen ein Merkblatt erarbeitet. Dieses beinhaltet sämtliche zu prüfende Aspekte, eine Übersicht über die verschiedenen Falltypen und die entsprechenden Modalitäten von deren Abwicklung. Es gilt ab sofort. Bitte beachten Sie, dass das Merkblatt nur im Fall von Dienstleistungsaufträgen zur Anwendung kommt; Kaufverträge sind davon nicht betroffen.

Abteilung Finanzen