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Finanzen

Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund COVID-19

Die von der Politik getroffenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führen in verschiedenen Branchen dazu, dass die wirtschaftliche Leistung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist. Als Folge davon sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständigerwerbende mit einem Rückgang ihrer Einnahmen bzw. Erträge konfrontiert.

Zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen setzt die öffentliche Hand verschiedene Instrumente ein, die auch die Liquiditätssituation sowohl von Lieferanten als auch Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen verbessert.

Auch die UZH will der Aufforderung des Regierungsrats nachkommen und einen ausserordentlichen Beitrag leisten. Ab sofort werden daher sämtliche Zahlungen an Kreditoren seitens der UZH umgehend nach finanzieller Freigabe ausgelöst. Auf eine Zahlungsfrist (Valuta) wird bis auf Weiteres verzichtet. Zudem werden debitorenseitig die Zahlungsfristen auf 120 Tage erstreckt. Ab sofort ist daher die Zahlungsfrist in Faktura Light und EFAK auf 120 Tage fixiert. Auch die grossen Dienstleistungseinheiten mit eigenen Fakturierungssystemen wurden gebeten, eine entsprechende Umstellung zu prüfen und wenn möglich umzusetzen.
Mit diesen Massnahmen möchte die UZH ihren Kunden und Partnern in dieser herausfordernden Zeit entgegenkommen.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen Ihnen gute Gesundheit.

Abteilung Finanzen