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Finanzen

Tranchenzahlungen an externe SNF-Projektpartner

Aufgrund einer Feststellung der kantonalen Finanzkontrolle müssen ab 1. Januar 2015 Tranchenzahlungen von SNF-Projekten an Partner anderer Bildungsinstitutionen in der Schweiz und im Ausland anders als bisher verbucht werden.

Ab 2015 ist dafür das folgende Konto zu verwenden: 360500 «Tranchenzahlungen an SNF-Partnerprojekte».

Über dieses Konto dürfen nur Zahlungen verbucht werden, mit welchen Tranchen des SNF-Beitrages an beteiligte Forschungspartner bezahlt werden. Diese wiederum müssen gemäss SNF-Regelung jährlich einen finanziellen Bericht über die Verwendung der Tranchen an den Hauptgesuchsteller einreichen.

Für Tranchen an Projektpartner innerhalb der UZH verwenden Sie bitte weiterhin das Umbuchungsformular mit Rubrik «Weitergabe Projektanteil», s. dazu die Seite Umbuchen.

Das alte Konto 330200 wird für Buchungen gesperrt.

Weiterführende Informationen

Kontenplan

Weitere Informationen s. auch